Bestandsbereinigung (DE)
Daten sind das Öl des 21. Jahrhunderts! Adressdaten aktuell und sauber zu halten ist eine Herausforderung für alle, die mit großen Datenbeständen arbeiten. Egal ob eCommerce, klassischer Versandhandel, Versicherungen, Banken oder Spendenorganisationen. Je nachdem, ob Sie es mit B2B- oder B2C-Beständen zu tun haben, gibt es spezialisierte Anbieter für Ihre Bestandsbereinigung. Wir übernehmen gerne die Koordination und Auftragsdatenverarbeitung für Sie oder vermitteln Ihnen Kontakte direkt.
- Umzugsabgleich
- Verstorbenen-Abgleich
- Unbekannt Verzogene
- Dublettenprüfung
- Robinsons (Werbeverweigerer)
- Firma erlöschen oder verschmolzen
- Insolvenzen
Vermeiden Sie teure Streuverluste, nutzen Sie die Chance umgezogene Kunden/ Spender wieder zu finden und pflegen Sie gleichzeitig Ihr gutes Image. Die Reaktivierung von bereits bekannten Kontakten ist meist erfolgreicher als die "Kaltakquisition" mit angemieteten Fremdadressen. Lesen Sie unten mehr zum Thema oder fragen Sie uns direkt nach den Möglichkeiten.
Aktion für Fundraiser
Zusammen mit unserem Partner ABIS GmbH machen wir ein sehr moralisches Angebot für Fundraiser und NGOs. Dieses Angebot gilt für den Zeitraum 15.04.2024 bis 30.11.2024, ab 10.000 deutsche Adressen:
- Sie erhalten ein kostenloses Audit zu Ihrem Adressbestand und erfahren alles zur Qualität in Ihrer Spenderdatei. Hier ein Muster der Zusammenfassung. Das volle Audit bietet noch mehr Informationen.
- Auf Basis des Audits erstellen wir eine Rentabiltätsberechnung: Kosten, Einsparungspotenziale, Chancen. Wir brauchen nur wenige Angaben von Ihnen dazu (Stückkosten Mailings, Aussendungen pro Jahr)
- Bei Auftrag erhalten Sie vergünstigte Fundraisingpreise unseres Partners ABIS. Das sind etwa -20% zum regulären Preis, je nach Trefferart.
- Vor der Übergabe an ABIS führt Adresslabor einen kostenlosen Adress-Check und Namens-Check B2C für Sie durch. Das erhöht die Trefferquote und Abgleichqualität im Folgeprozess.
- Die komplette Beratung, Abwicklung und Organisation läuft über Adresslabor. Kostenlos.
Garantierter Mehrwert für Sie! Oder keine Kosten. Sie können nur gewinnen.
Über das kostenlose Audit erfahren Sie, wieviele Ihrer Adressen nicht mehr zustellbar oder doppelt im Bestand sind. Weil die Empfänger unbekannt verzogen oder verstorben sind oder mehrfach angelegt wurden. Sie erhalten neue Umzugsadressen zu Ihrem veralteten Kontakt und haben so erneut die Chance, Spenden für Ihre Organisation zu generieren. Sie sperren die unzustellbaren oder doppelten Adressen in Ihrem Bestand und sparen sich für die Zukunft die Kosten der Mailings an diese Adressen. Oder Sie übernehmen die neue Umzugsanschrift in Ihren Bestand und Ihre Werbebotschaft kommt wieder an. Mit allen Chancen beim Spendeneingang. Sollte das Audit ergeben, dass sich kein Mehrwert für Sie ergibt, entstehen keinerlei Kosten. Und Sie haben das gute Gefühl, alles bisher alles richtig gemacht zu haben.
Die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (DSGVO) haben wir bereits abgeschlossen oder können es direkt hier tun. Adresslabor hat eine entsprechende Vereinbarung mit dem Partner ABIS GmbH.
Bei kleineren Beständen lassen Sie uns gerne die Möglichkeiten besprechen.
Aktion für alle anderen Kunden
Alle anderen Kunden genießen die gleichen Vorteile wie die Fundraiser. Bis auf die Sonderpreise für Spendenorganisationen. Aber auch für Sie gilt: Kein Mehrwert, keine Kosten! Und ein kostenloser Adress-Check DACH sowie ein Name-Check B2C vorab. Diese Ergebnisse dürfen Sie auf jeden Fall nutzen, unabhängig davon, ob Sie im Anschluss an das Audit einen Auftrag zur Bestandsbereinigung platzieren oder nicht. Mindestbestand: 10.000 Adressen.
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail.
Unsere Empfehlung! Wann macht die Bestandsbereinigung Sinn?
Eine Bestandsbereinigung ist dann sinnvoll, wenn Sie relativ teure Print-Kampagnen durchführen und diese auch an Kunden/ Spender versenden, von denen Sie schon länger keine Aktivität mehr gesehen haben. Die Kosten für Kreation, Papier, Druck und Porto können auch bei einem 20 Gramm-Mailing relativ schnell im Bereich von 50 Cent und mehr liegen. Wenn Sie dieses 4 mal pro Jahr verschicken, kommen Sie auf 2,00 € pro Empfänger. Wenn der Empfänger unter der Adresse aber nicht mehr aufzufinden ist, "verpufft" Ihr Werbebudget. Wenn das 10.000 Fälle betrifft, wäre der Schaden schon bei 20.000 € im Jahr. Da könnte es sich lohnen, einmal (besser: regelmäßig) genauer hinzusehen.
Streuverluste kosten nicht nur Geld, das man sich sparen könnte. Sie bringen auch kein Geld in die Kasse und schaden im schlimmsten Fall noch Ihrem Image und dem ökologischen Fußabdruck. Wenn Sie also mit einem Einsatz von z.B. 10.000 € einen Schaden von 20.000 € abwenden können, würden wir das dringend empfehlen. Erst recht dann, wenn Sie durch aktualisierte Umzugsadressen noch zusätzlichen Mehrwert generieren können.
Wenn Sie hingegen rein Online unterwegs sind, nur SEA und SEO oder E-Mail-Marketing nutzen, wird sich eine Bestandsbereinigung weniger für Sie lohnen. Es ist immer eine Abwägung. Eine Entscheidungshilfe für diese Abwägung bringt unsere kostenlose Beratung, das kostenlose Audit im Zusammenspiel mit einer Rentabilitätsberechnung.
Weshalb Kundenbestände "veralten"
Wenn Sie Glück haben, teilt Ihnen Ihr Kunde/ Ihr Spender eine neue Adresse oder einen veränderten Status proaktiv mit. Leider ist dies nicht oft der Fall und manchmal auch nicht mehr möglich. Hier verweise ich gerne auf die Website unseres Partners ABIS. In 2018 gab es in Deutschland
- mehr als 8 Millionen Umzüge
- ca. 900.000 Todesfälle
- ca. 400.000 Hochzeiten
- ca. 150.000 Scheidungen
- ca. 11.000 neu angelegte, aufgeteilte oder umbenannte Straßen
- ca. 163 veränderte Ortsnamen
Abhängig vom Alter Ihrer Zielgruppe sind Sie eher von dem einem oder dem anderen Unzustellbarkeitsgrund betroffen. Auf jeden Fall kann sich ein Blick in die umfangreichen Datenbestände namhafter Anbieter lohnen. Die bekannteste Quelle für Umzugsdaten aus Nachsendeaufträgen der Deutschen Post ist sicherlich die "Post Adress". Daneben gibt es aber weitere Anbieter, die in Kooperation mit großen Verlagen oder Versendern Datenpools für die Adressbereinigung zur Verfügung stellen. ABIS nutzt alle diese Quellen und ist der führende Anbieter für die Bereinigung von Personenstammdaten in Deutschland.
Mein angeblich verstorbener Spender spendet noch. Und jetzt?
Ja, das kann passieren, sollte Sie aber nicht abschrecken. Es gibt eine Lösung. Die Gründe können sein: Entweder ein "Mismatch" Ihres Kunden gegen die Referenzdaten. Oder Ihr Spender ist tatsächlich verstorben, der Partner/ die Partnerin lässt die Patenschaft, den Dauerauftrag oder das Lastschriftmandat bewusst weiterlaufen, weil es ihm/ihr wichtig ist. Hier die Lösung für solche Fälle: Liefern Sie einfach das Datum der letzten Aktivität mit Ihren Adressdaten mit. Also das Datum der letzten Spende, des letzten Kaufs oder des letzten Kontakts. Wenn das Ereignis (z.B. Todesdatum) in den Referenzdaten vor Ihrem letzten Kontaktdatum liegt, können solche Treffer ignoriert werden. Sie zahlen nichts dafür und alles bleibt wie es ist.
Einfachnutzung oder Dauernutzung?
Generell können Informationen zu Umzügen, Verzogenen & Co. zum günstigen Preis für die Einfachnutzung bezogen werden. Bei diesem "Waschabgleich" erhalten Sie keinerlei Information für Ihre Datenbank, sondern bereinigen nur die Mailingdatei eine geplante Aussendung. Das ist interessant, wenn Sie nur selten größere Aussendungen planen.
In den meisten Fällen gehen wir aber von einer relgelmäßigen "Anstoßkette" aus, bei der Ihre Adressaten mehrfach pro Jahr angeschrieben werden. Hier bietet sich eine Dauernutzung an. Sie bekommen dann Unzustellbarkeitsgründe, Dublettenkennzeichen oder neue Umzugsadressen zur dauerhaften Nutzung in Ihrer Datenbank, können betroffene Kontakte entweder für Selektionen sperren oder neue Anschriften und Namen übernehmen. Das ist teurer, rechnet sich aber um so schneller, je mehr Aktionen Sie pro Jahr starten.
Was sagt der Datenschutz dazu (DSGVO)?
Jedes auf Adresslabor verfügbare Produkt ist DSGVO-konform. Hier können Sie sicher sein und wir werden das natürlich schriftlich dokumentieren. Zunächst einmal haben betroffene Personen lt. DSGVO Art. 12, 16-17, 82-83 ein Recht auf Berichtigung ihrer Daten. Es liegt auch im Interesse Ihrer Kunden/ Ihrer Spender, dass Informationen korrekt gepflegt werden. Wichtig ist, das Sie als Auftraggeber und wir als Auftragnehmer eine Vereinbarung zu Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen haben. Das haben wir entweder schon erledigt oder können es online hier tun. Inklusive Technisch organisatorischer Maßnahmen (TOM). Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.