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Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (DSGVO)

Seit dem 25.05.2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Diese verlangt in Art. 28 DSGVO eine Regelung über die Auftragsverarbeitung zwischen Ihnen (Auftraggeber) und uns, dem Adresslabor (Auftragnehmer).

Wir verarbeiten personenbezogene Daten aus Ihrem Hause dann, wenn Sie uns neben der reinen Adresse (Adress-Check) weitere Informationen senden, z.B. Namen, Telefonnummer oder die E-Mail-Adressen

Um einen reibungslosen Ablauf sicher zu stellen, bitten wir Sie, auf der folgenden Seite die Vereinbarung mit uns abzuschließen.

Vereinbarung jetzt abschließen Unter Mein Konto finden Sie im Block Benutzer die Vereinbarung. Hierfür müssen Sie angemeldet sein. Eine noch nicht mit Ihren Daten ausgefüllte Vorlage finden Sie hier, dazu gerne auch die TOMs herunterladen.

Sie haben die Vereinbarung bereits mit uns geschlossen, Sie brauchen keine Vereinbarung oder Sie möchten die Vereinbarung erst zu einem späteren Zeitpunkt mit uns abschließen? Weiter ohne Vereinbarung.

Sie möchten Bestandteile der Vereinbarung aktualisieren? Hier die gültigen Versionen der Technisch organisatorische Maßnahmen (TOM)

und der Anlage Unterauftragnehmer.

 

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Anleitung zum Abschließen einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.